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Naturanstrich-Kompass

Fassade

Eine Fassade zu streichen heißt mehr als eine Farbe zu wählen: Untergrund, Feuchte, Gerüst und Recht entscheiden mit. Diese Seite sortiert die Fragen in der Reihenfolge, in der sie sich stellen.

Anstrich, Putz oder Dämmung?

Ausgangslage Naheliegender Weg Worauf achten
Putz intakt, nur die Farbe ist verwittert Neuer Anstrich, möglichst mineralisch oder diffusionsoffen Untergrund auf Tragfähigkeit prüfen, Anschlüsse nachbessern
Putz hat Hohlstellen und Risse Putz ausbessern oder erneuern Erneuerung des Außenputzes kann Anlage 7 auslösen
Gerüst wird ohnehin gestellt Dämmfrage jetzt klären lassen Energieberatung, Angebote vergleichbar machen
Wärmedämmung gewünscht, Förderung geplant Nachweisbare Dämmung mit U-Wert-Nachweis Antrag vor Auftragserteilung, Mindestanforderungen der BEG
Reine Optik, Haus nach 1983 energiesparrechtlich gebaut Anstrich genügt in der Regel Keine Dämmpflicht durch den Anstrich selbst

Algen, Pilze und der Biozid-Haken

Grüne Beläge auf der Nordseite sind der häufigste Grund für einen neuen Fassadenanstrich. Konventionelle Fassadenfarben enthalten dagegen oft Filmschutzmittel, also Biozide. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass diese Stoffe mit dem Regen ausgewaschen werden und in Boden und Gewässer gelangen können. Es empfiehlt in seinen Entscheidungshilfen zur Verringerung des Biozideinsatzes an Fassaden unter anderem konstruktive Maßnahmen wie breite Dachüberstände sowie biozidfreie oder biozidarme Systeme schon in der Planung.

Das ist ein Argument für mineralische Farben, aber kein Freibrief: Eine Fassade, die dauerhaft feucht bleibt, wird auch mit Kalk oder Silikat irgendwann grün. Ursache klären, dann streichen.

Kosten: Was den Preis bestimmt

Eine pauschale Zahl pro Quadratmeter wäre irreführend. Für den Anstrich gibt es keine bundesweit anerkannte Preisliste; wir nennen deshalb keine Durchschnittspreise. Die wichtigsten Stellschrauben:

  • Fläche und Höhe: mehr Geschosse bedeuten mehr Arbeitszeit und aufwendigeren Zugang.
  • Zustand des Untergrunds: Risse, Hohlstellen, abblätternde Altanstriche und Algen verlangen Vorarbeiten.
  • Vorarbeiten: Reinigen, Grundieren, Ausbessern sind eigene Positionen und sollten einzeln im Angebot stehen.
  • Farbsystem: Datenblatt und Verarbeitungsbedingungen verlangen.
  • Gerüst: je nach Gebäude häufig der größte Einzelposten, mit Standzeit getrennt ausweisen lassen.

Ein günstiger Preis ohne Vorarbeiten oder ohne Gerüst ist kein günstiger Preis, sondern ein unvollständiges Angebot. Vergleichen Sie drei Angebote mit gleichem Leistungsverzeichnis.

Das Gerüst zählt doppelt

Das Gerüst steht für einen Anstrich genauso wie für eine Dämmung oder eine Putzerneuerung. Wer in einem Jahr streicht und im nächsten dämmt, trägt die Gerüstkosten zweimal. Die Verbraucherzentrale nennt Anstrich oder Putzerneuerung ausdrücklich als guten Anlass für eine Fassadendämmung und gibt für die Dämmung selbst Richtwerte an: 90 bis 140 Euro je Quadratmeter für ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS), 20 bis 60 Euro je Quadratmeter für eine Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk (Orientierungswerte, abgerufen am 4. Oktober 2026; Ihr Angebot kann deutlich abweichen).

Was das Gesetz verlangt

Ein Anstrich allein löst nach dem Wortlaut der Anlage 7 keine Dämmpflicht aus. Die Anlage nennt für Außenwände unter anderem das Anbringen von Bekleidungen, Verschalungen, Vorsatzschalen oder Dämmschichten sowie die Erneuerung des Außenputzes; dann gilt für Wohngebäude ein Höchstwert von 0,24 W/(m²·K). Rechtsgrundlage ist § 36 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, früher Gebäudeenergiegesetz), die Werte stehen in der Anlage 7.

Zwei Ausnahmen: Betrifft die Änderung nicht mehr als 10 Prozent der Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe des Gebäudes, greift die Pflicht nicht. Und bei einer Außenwand, die nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert wurde, müssen die Anforderungen nicht eingehalten werden. Ob Ihr Fall darunter fällt, klärt ein Energieberater.

Förderung

Für die Dämmung der Gebäudehülle gibt es über das BAFA einen Zuschuss: Der Grundfördersatz beträgt laut BAFA 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, dazu kommt unter Bedingungen ein iSFP-Bonus von 5 Prozent. Die Förderung hängt an der Dämmwirkung, nicht an der Maßnahme „Fassade streichen“; die Verbraucherzentrale hält eine Förderung für einen bloßen Anstrich für praktisch ausgeschlossen. Anträge müssen vor Vorhabenbeginn gestellt werden, und als Beginn gilt grundsätzlich schon der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Aktuelle Bedingungen prüfen Sie vor dem Antrag auf der BAFA-Seite.